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Synergien und Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsinstrumenten werden angestrebt, insbesondere mit den Generellen Programmen „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ und „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“, dem Siebten Rahmenprogramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung, den Programmen im Bereich des Gesundheitsschutzes, dem Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität — Progress und dem Programm „Mehr Sicherheit im Internet“. Es wird auch Komplementarität mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen angestrebt. Gewaltstatistiken werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erforderlichenfalls mit Hilfe des Statistischen Programms der Gemeinschaft erstellt.
Bei der Durchführung des Programms kann auf die Ressourcen anderer Gemeinschaftsinstrumente, insbesondere der Generellen Programme „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ und „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ sowie des Siebten Rahmenprogramms im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung, zurückgegriffen werden, um Maßnahmen durchzuführen, die zur Verwirklichung der Ziele aller Programme beitragen.
Für Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses finanziert werden, darf für denselben Zweck keine Unterstützung aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft gewährt werden. Die Kommission sorgt dafür, dass die Begünstigten des Programms die Kommission über den Erhalt finanzieller Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union sowie aus anderen Quellen und über laufende Finanzierungsanträge unterrichten.
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