Erwägungsgrund 12 32007D0779
Gewalt gegen Frauen kann viele Formen annehmen, von der häuslichen Gewalt, die auf allen Ebenen der Gesellschaft anzutreffen ist, bis hin zu schädigenden traditionellen Praktiken unter Anwendung körperlicher Gewalt gegen Frauen, wie Genitalverstümmelung und Ehrenverbrechen, die eine besondere Form der Gewalt gegen Frauen darstellen.