Erwägungsgrund 7 32007D0856
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten die Republik Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte, geändert durch den Beschluss 2007/857/EG des Rates, aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei. Dazu gehören unter anderem das Übereinkommen von 1980 und das Erste und das Zweite Protokoll von 1988 sowie die Übereinkommen von 1984, 1992, 1996 und 2005. Diese Übereinkünfte und Protokolle treten für Bulgarien und Rumänien an dem Tag in Kraft, der vom Rat festgelegt wird.