Erwägungsgrund 6 32007D0856
Nach dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur Europäischen Union wurde am 14. April 2005 ein Übereinkommen über den Beitritt dieser neuen Mitgliedstaaten zu dem Übereinkommen von 1980 sowie zum Ersten und Zweiten Protokoll von 1988 (im Folgenden das „Übereinkommen von 2005“) unterzeichnet. Dieses Übereinkommen ist noch nicht im Verhältnis zwischen allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten.