Erwägungsgrund 8 32007D0856
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte von 2005 nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich werden —
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Beitrittsakte von 2005 nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich werden —