Erwägungsgrund 2 32007D0860
Libanon einerseits und die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet, das am 1. April 2006 in Kraft trat.
Libanon einerseits und die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet, das am 1. April 2006 in Kraft trat.