Erwägungsgrund 8 32007D0860
Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Finanzhilfe zu gewährleisten, muss dafür gesorgt werden, dass Libanon geeignete Maßnahmen vorsieht, um Betrugsdelikte, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen; ferner sollten Kontrollen seitens der Kommission und Prüfungen seitens des Rechnungshofs vorgesehen werden.