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Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur sollte daher als Stelle im Sinne von Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3 Absatz 4, Artikel 4 Absatz 5, Artikel 6 Absatz 4, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1042/2006 benannt werden.
Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur sollte daher als Stelle im Sinne von Artikel 11 Absatz 3, Artikel 20 Absatz 4, Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 48…
Die Europäische Fischereiaufsichtsbehörde wird als Stelle für die Durchführung folgender Aufgaben benannt:
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der…
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der…
Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur ist die Stelle, die damit beauftragt ist,
Ein Mitgliedstaat, der beabsichtigt, im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzplans gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.