Art. 9 32008D0617BESCHLUSS 2008/617/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisensituationen
Dieser Beschluss tritt am 23. Dezember 2008 in Kraft.
Art. 2 32014D0032BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. Juli 2014 zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2013/22 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der Republik Zypern begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel und des Beschlusses EZB/2013/36 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2014/32) (2014/527/EU)
Dieser Beschluss tritt am 9. Juli 2014 in Kraft.
Art. 2 32008D0823BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2008 zur Änderung des Beschlusses 95/319/EG zur Einsetzung eines Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/823/EG)
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Art. 3 32011D0016BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. Oktober 2011 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/15 betreffend die Verwaltung von EFSF-Darlehen an Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/31 über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2011/16) (2011/728/EU)
Dieser Beschluss tritt am 2. November 2011 in Kraft.
Art. 2 32010D0026BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Dezember 2010 über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Zentralbank (EZB/2010/26) (2011/20/EU)
Dieser Beschluss tritt am 29. Dezember 2010 in Kraft.