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Die Aufgaben des Beratungsgremiums sind:
Ausarbeitung eines jährlichen Berichts an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung des Verhaltenskodex, soweit die Kommission (Eurostat) betroffen ist, und Übermittlung des Berichts an die Kommission vor seiner Vorlage beim Europäischen Parlament und beim Rat;
in diesen jährlichen Bericht eine Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodex im Europäischen Statistischen System in seiner Gesamtheit aufzunehmen;
Beratung der Kommission in Bezug auf geeignete Maßnahmen zur Erleichterung der Durchführung des Verhaltenskodex, soweit die Kommission (Eurostat) und das Europäische Statistische System in seiner Gesamtheit betroffen sind;
Beratung der Kommission (Eurostat) in Bezug auf die Vermittlung des Verhaltenskodex an die Nutzer und Datenlieferanten;
Beratung der Kommission (Eurostat) und des Ausschusses für das Statistische Programm in Bezug auf die Aktualisierung des Verhaltenskodex.
Unter Beachtung der in Absatz 1 festgelegten Aufgaben kann das Beratungsgremium die Kommission beraten und nimmt gegenüber der Kommission zu Fragen Stellung, die das Vertrauen der Nutzer in die europäische Statistik betreffen.
Der Verhaltenskodex zielt darauf ab, das Vertrauen der Öffentlichkeit in europäische Statistiken zu gewährleisten, indem er festlegt, wie europäische…
Weiterentwicklung des Verhaltenskodexes; und
Es wird das „Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance“ (nachstehend „Beratungsgremium“ genannt) eingesetzt. Zweck des Beratungsgremiums ist…
Eurostat beteiligt das Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance bei allen Maßnahmen betreffend den Verhaltenskodex für europäische…
Angesichts der Notwendigkeit, europaweite Standards für die Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.