Erwägungsgrund 10 32012D0504
Den Politikern obliegt es, Ziele vorzugeben und die für das Erreichen dieser Ziele erforderlichen Informationen festzulegen. Mit der Durchführung dieser Tätigkeiten sollten daher die betreffenden Dienststellen der Kommission beauftragt werden und die Zuständigkeit dafür übernehmen, während Eurostat die Planung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Statistiken unter Berücksichtigung des Nutzerbedarfs, der einschlägigen politischen Entwicklungen und der Ressourcenverfügbarkeit gewährleisten sollte.