Erwägungsgrund 5 32008D0264
Die Sicherheitsanforderung an Zigaretten sollte nach Maßgabe des Artikels 4 der Richtlinie 2001/95/EG mit dem Ziel festgelegt werden, dass die Normungsgremien ersucht werden, entsprechend dem Verfahren der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften eine Norm in Bezug auf ein reduziertes Zündpotenzial von Zigaretten zu erarbeiten, und dass die Verweisung auf eine solche Norm im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht werden kann. Die Normungsgremien sollten der Norm ASTM E 2187-04 angemessen Rechnung tragen.