Erwägungsgrund 1 32008D0365
Nach Artikel 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft besteht eine der Tätigkeiten der Gemeinschaft in der Schaffung eines Binnenmarkts, der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist.