Erwägungsgrund 4 32008D0373
Für den Fall, dass geeignete Maßnahmen nach Artikel 96, Artikel 97 oder Artikel 11b Absätze 4, 5 und 6 des Partnerschaftsabkommens getroffen werden sollen, sollte ein effizientes Verfahren festgelegt werden.
Für den Fall, dass geeignete Maßnahmen nach Artikel 96, Artikel 97 oder Artikel 11b Absätze 4, 5 und 6 des Partnerschaftsabkommens getroffen werden sollen, sollte ein effizientes Verfahren festgelegt werden.