Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das EMN tritt in der Regel mindestens fünfmal jährlich zusammen.
Jede nationale Kontaktstelle wird in den Sitzungen des EMN von mindestens einem Experten vertreten. An den Sitzungen nehmen höchstens drei Experten pro nationaler Kontaktstelle teil.
Die Sitzungen des EMN werden von einem Vertreter der Kommission einberufen, der auch den Vorsitz führt.
Die regelmäßigen Sitzungen des EMN dienen folgenden Zwecken:
Sie ermöglichen den nationalen Kontaktstellen den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsweise des EMN;
sie dienen dazu, Fortschritte bei der Arbeit des EMN, insbesondere hinsichtlich der Erstellung der Berichte und Studien zu überprüfen, auf die Artikel 9 Bezug nimmt;
sie dienen zum Austausch von Informationen und Meinungen, insbesondere betreffend die Struktur und Organisation sowie den Inhalt und Zugang zu den verfügbaren Informationen nach Artikel 8;
sie bieten eine Plattform zur Erörterung praktischer und rechtlicher Probleme der Mitgliedstaaten im Bereich Migration und Asyl, insbesondere zur Erörterung der Ad-hoc-Anfragen nach Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe c;
sie dienen zu Beratungen mit den nationalen Kontaktstellen über die Weiterentwicklung des jährlichen Tätigkeitsprogramms des EMN nach Artikel 6 Absatz 4.
Experten und Stellen, die nicht Mitglieder des EMN sind, können zu dessen Sitzungen eingeladen werden, wenn ihre Anwesenheit wünschenswert erscheint. Gemeinsame Sitzungen mit anderen Netzwerken oder Organisationen können ebenfalls organisiert werden.
Tätigkeiten nach Absatz 5, die nicht im jährlichen Tätigkeitsprogramm des EMN ausgewiesen sind, müssen den nationalen Kontaktstellen rechtzeitig mitgeteilt werden.
Beruft das Sekretariat gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe f eine Sitzung des Netzes der nationalen Kontaktstellen jedes teilnehmenden Mitgliedstaats ein, so…
Die Kommission hält auf Antrag der Mitgliedstaaten, oder wenn sie es für erforderlich hält, Sitzungen mit den Kontaktpersonen ab, um Fragen im Zusammenhang mit…
Die Kommission hält auf Ersuchen der Mitgliedstaaten oder wenn anderweitig Bedarf hierfür besteht regelmäßig Zusammenkünfte der Anlaufstellen ab, um Fragen im…
die regelmäßige Einberufung von Sitzungen des Netzes der nationalen Kontaktstellen gemäß Artikel 10 Absatz 3.
Die nationalen Anlaufstellen des Europäischen Justiziellen Netzes treten auf Ad-hoc-Basis — mindestens aber einmal im Jahr — und soweit es die Mitglieder des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.