Erwägungsgrund 9 32008D0381
Um sicherzustellen, dass die nationalen Kontaktstellen über das notwendige Fachwissen zur Behandlung der vielschichtigen Aspekte von Migration und Asyl verfügen, sollten sie sich aus mindestens drei Experten zusammensetzen, die einzeln oder gemeinsam über Kompetenzen in den Bereichen Politikgestaltung, Recht, Forschung und Statistik verfügen. Diese Experten könnten den Behörden der Mitgliedstaaten oder einer anderen Organisation angehören. Jede nationale Kontaktstelle sollte insgesamt auch über angemessene Fachkenntnisse in den Bereichen Informationstechnologie, Erarbeitung von Kooperationskonzepten und Vernetzung mit anderen nationalen Organisationen und Stellen sowie Zusammenarbeit in einem mehrsprachigen Umfeld auf europäischer Ebene verfügen.