Erwägungsgrund 1 32008D0040
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) wurde am 26. Juli 1995 in Brüssel unterzeichnet und trat am 17. Oktober 2002 in Kraft.