Erwägungsgrund 3 32008D0040
Das Übereinkommen wurde ferner ergänzt durch das Zweite Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Zweites Protokoll vom 19. Juni 1997“ genannt), das am 19. Juni 1997 in Brüssel unterzeichnet wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist.