Erwägungsgrund 4 32008D0040
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte von 2005 aufgeführten Übereinkommen und Protokollen bei, zu denen unter anderem das Übereinkommen, das Protokoll vom 27. September 1996, das Protokoll vom 29. November 1996 und das Zweite Protokoll vom 19. Juni 1997 gehören. Das Übereinkommen und die Protokolle, die in Anhang I der Beitrittsakte von 2005 aufgeführt sind, treten in Bezug auf Bulgarien und Rumänien an dem Tag in Kraft, der vom Rat festgelegt wird —