Erwägungsgrund 4 32005D0752
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) werden die für den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zuständigen Behörden vernetzt, ihre Ermittlungs und Durchsetzungsbefugnisse werden teilweise harmonisiert. Darüber hinaus wird die Amtshilfe zwischen diesen Behörden geregelt. Die Bestimmungen der Richtlinie 2000/31/EG, die den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher betreffen, fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung. Es ist daher angezeigt, dass der Ausschuss für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 die Expertengruppe „Elektronischer Geschäftsverkehr“ regelmäßig über den Teil seiner Arbeiten informiert, der für Letztere von Bedeutung sein kann —