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Zur Verbesserung des Informationsaustauschs enthält dieser Beschluss daher auf den wesentlichen Bestimmungen des Prümer Vertrags beruhende Vorschriften, nach denen sich die Mitgliedstaaten Zugriffsrechte auf ihre automatisierten DNA-Analyse-Dateien, ihre automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssysteme sowie die Fahrzeugregister gewähren. Bei Daten aus den nationalen DNA-Analyse-Dateien und den nationalen automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssystemen sollte ein Treffer/Kein-Treffer-System dem abfragenden Mitgliedstaat die Möglichkeit geben, in einem zweiten Schritt den Datei führenden Mitgliedstaat um spezifische dazugehörige personenbezogene Daten und gegebenenfalls um weitere Informationen im Verfahren der gegenseitigen Unterstützung zu bitten; dies schließt auch die gemäß dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI festgelegten Verfahren ein.
Mit diesem Beschluss sollen die erforderlichen verwaltungsmäßigen und technischen Bestimmungen für die Umsetzung des Beschlusses 2008/615/JI festgelegt werden,…
„Abruf“ und „Abgleich“ gemäß den Artikeln 3, 4 und 9 des Beschlusses 2008/615/JI jenes Verfahren, mit dem festgestellt wird, ob eine Übereinstimmung der…
Das Treffer/Kein-Treffer-System bietet eine Struktur für den Abgleich anonymer Profile, bei der zusätzliche personenbezogene Daten nur nach einem Treffer…
Die Mitgliedstaaten unterstützen sich gegenseitig bei der Durchführung dieser Richtlinie. Sie können bilateral oder multilateral Informationen austauschen, um…
INHALT KAPITEL 1: Austausch von DNA-Daten 1. DNA-bezogene forensische Aspekte, Abgleichsregeln und Algorithmen 1.1. Merkmale der DNA-Profile 1.2. Trefferregeln…
Die Stärkung der polizeilichen und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen muss mit einer Achtung der Grundrechte — insbesondere des Rechts auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.