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Zum Schutz personenbezogener Daten und um die Möglichkeit systematischer Suchen durch Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden auszuschließen, sollten VIS-Daten nur in Einzelfällen verarbeitet werden, wenn das zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten erforderlich ist. Die benannten Behörden und Europol sollten nur dann Zugang zum VIS beantragen, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass dieser Zugang Informationen erbringen wird, die einen wesentlichen Beitrag zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung einer terroristischen Straftat oder sonstigen schweren Straftat leisten.
Die benannten Behörden der Mitgliedstaaten können im Einzelfall und auf einen begründeten — schriftlichen oder elektronischen — Antrag hin auf die im VIS nach…
Damit der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist und insbesondere ein routinemäßiger Zugang ausgeschlossen wird, sollte die Verarbeitung von VIS-Daten…
Zum Schutz personenbezogener Daten und um systematische Abfragen auszuschließen, sollten EES-Daten nur in besonderen Fällen verarbeitet werden, wenn dies zur…
Die nach diesem Beschluss aus dem VIS erlangten personenbezogenen Daten dürfen lediglich für die Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung…
Der Zugang der benannten Behörden zum VIS zum Zwecke der Datenabfrage erfolgt im Rahmen ihrer Befugnisse und unter folgenden Bedingungen: a) Der Zugang zum…
Um systematische Abfragen auszuschließen, sollten im ETIAS-Zentralsystem gespeicherte Daten nur in bestimmten Fällen und nur dann verarbeitet werden, wenn dies…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.