VERWALTUNGSKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER Beschluss Nr. 208 vom 11. März 2008 über die Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Erfassung von Daten über die Bearbeitung von Rentenanträgen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/683/EG)
Die Unterschiede der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen erschweren den Vergleich, und die Erfassung statistischer Daten sollte für die Mitgliedstaaten keine schwere und unnötige Belastung darstellen.
Erwägungsgrund 2 32008D0683
Erwägungsgrund 2 32008D0683Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen