Erwägungsgrund 5 32008D0683
Die zuständigen Träger sollten die Entwicklung und bevorstehende Einführung des elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten (Electronic Exchange of Social Security Information, EESSI) bei der Konzeption und Anwendung ihrer internen nationalen Systeme für die Erfassung und Erhebung von Daten über die Bearbeitung von Rentenanträgen und die Rentenfeststellung berücksichtigen.