VERWALTUNGSKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER Beschluss Nr. 208 vom 11. März 2008 über die Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Erfassung von Daten über die Bearbeitung von Rentenanträgen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/683/EG)
Es ist daher sinnvoll, einen umfassenden gemeinsamen Rahmen für die Erfassung von Daten über die Bearbeitung von Rentenanträgen festzulegen; dazu sollten die zuständigen Behörden den einzelstaatlichen Trägern präzise Richtlinien geben.
Erwägungsgrund 4 32008D0683
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