Erwägungsgrund 3 32008D0683
Durch die Erfassung von Kerndaten über die Bearbeitung von Anträgen auf Altersrente und deren Feststellung sollen somit die Kenntnisse über die Sachlage in jedem Mitgliedstaat verbessert und vor allem die größten Engpässe in den jeweiligen Systemen und Verfahren aufgespürt werden; weiterhin sollen Informationen über bewährte Praktiken ausgetauscht und Überlegungen zur Verkürzung von Bearbeitungszeiten entwickelt sowie klare Bezugspunkte festgelegt werden, an denen jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Fortschritt messen kann.