Gesetze
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Bestimmte Kategorien von Beobachtern sollten an den Ausschusssitzungen teilnehmen können.
Soweit dies als zweckmäßig und/oder notwendig erachtet wird, kann der Vorsitz des Ausschusses der Aufsichtsstellen auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern…
Der Ausschuss kann Sachverständige und Beobachter zur Teilnahme an den Sitzungen laden.
Ein oder mehrere Mitglieder des Ausschusses können als Beobachter an den Zusammenkünften anderer beratender Ausschüsse der Kommission teilnehmen und den…
Der Ausschuss kann Sachverständige und Beobachter zur Teilnahme an den Sitzungen laden.
Die Gruppe sollte sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten mit Fachkenntnissen auf dem betreffenden Gebiet zusammensetzen. Die Kommission sollte im Interesse…
Vertreter der zuständigen Dienststellen der Kommission können an den Sitzungen des Ausschusses und der Arbeitsgruppen als Beobachter teilnehmen. Der Vorsitzende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.