Gesetze
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Es muss festgelegt werden, welche Beobachter/-innen an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen sollten, damit das Gremium gesichert vollumfänglich und angemessen informiert und bei der Ausführung seiner Aufgaben und der Beschlussfassung unterstützt wird.
Der/Die Vorsitzende kann nach Konsultation der ständigen Vertreter/-innen der Kommission weitere Beobachter/-innen zu den Beratungen des Gremiums einladen und…
Bestimmte Kategorien von Beobachtern sollten an den Ausschusssitzungen teilnehmen können.
Um die Kontinuität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Gremiums zu gewährleisten, ist es notwendig, detaillierte Regeln über seine Zusammensetzung in jedem…
Bei Bedarf und auf Einzelfallbasis sollten der Regulierungsrat und der Verwaltungsrat jede Person, deren Stellungnahme von Interesse sein könnte, einladen…
Die Vertreter der Beobachter können vom Vorsitz zur Teilnahme an den Beratungen der Gruppe zugelassen werden und ihr Fachwissen einbringen. Sie beteiligen sich…
Das Verfahren zur Befassung des Gremiums sollte geklärt werden, insbesondere hinsichtlich des erforderlichen Umfangs seiner Befassung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.