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Arbeitsgruppen sollten die Möglichkeit haben, einen Sachverständigen aus einer nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde, der nicht Ausschussmitglied ist, zum Vorsitzenden zu ernennen.
Angesichts der besonderen Aufgaben, die diese Institutionen in den Mitgliedstaaten wahrnehmen, sollte dem Ausschuss die Wahl seines Vorsitzenden zustehen.
Der Vorsitzende kann Sachverständige oder Beobachter, die bei einem auf der Tagesordnung stehenden Thema über spezielle Fachkompetenzen verfügen, zur Teilnahme…
Der Vorsitz einer Arbeitsgruppe wird von einem Mitglied des Ausschusses oder einem Sachverständigen aus der Arbeitsaufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats…
Der Vorsitzende kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der Tagesordnung…
Um eine qualitätvolle Arbeit des Ausschusses sicherzustellen, sollten die vorgeschlagenen Kandidaten leitende Vertreter der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden…
Der Vorsitzende kann Beobachter mit spezieller Sachkunde in einem auf der Tagesordnung stehenden Gebiet zur Teilnahme an den Arbeiten der Gruppe oder einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.