Erwägungsgrund 6 32025D2024
Um die Kontinuität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Gremiums zu gewährleisten, ist es notwendig, detaillierte Regeln über seine Zusammensetzung in jedem Einzelfall festzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Ernennung der beiden ständigen Vertreter/-innen der Kommission, ihrer Stellvertreter/-innen und des zusätzlichen Mitglieds, das den/die zuständige/-n Anweisungsbefugte/-n vertritt.