Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 2008 über die Liste der begünstigten Länder, die für die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 in Frage kommen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8028) (2008/938/EG)
Die Kommission hat diese Anträge nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 geprüft und eine Liste der begünstigten Länder, die die Kriterien erfüllen, erstellt. Mithin sollte diesen Ländern vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 die Sonderregelung gewährt werden.
Erwägungsgrund 3 32008D0938
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