Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 2008 über die Liste der begünstigten Länder, die für die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2011 in Frage kommen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8028) (2008/938/EG)
Nach Artikel 10 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 wird die Einhaltung der Kriterien, die auch Teil der nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates eingeleiteten, noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen bezüglich Sri Lankas und El Salvadors sind, im Laufe dieser Untersuchungen geprüft.
Erwägungsgrund 4 32008D0938
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