Erwägungsgrund 5 32008D0938
Durch die rechtzeitige Veröffentlichung dieser Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union sollte gewährleistet sein, dass die Verpflichtungen nach Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008, nämlich die Liste der Länder, denen die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung ab dem 1. Januar 2009 gewährt wird, im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, eingehalten wird.