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Die Kommission hat diese Anträge nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 geprüft und eine Liste der begünstigten Länder, die die Kriterien erfüllen, erstellt. Mithin sollte diesen Ländern vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 die Sonderregelung gewährt werden.
Die Länder, denen ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung vorläufig die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung gewährt…
Alle Entwicklungsländer, die die Sonderregelung in Anspruch nehmen wollen, mussten bis zum 31. Oktober 2008 einen entsprechenden Antrag einreichen und…
Den folgenden Entwicklungsländern kommt vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…
Gemäß Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 stellt die Kommission unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung die Liste der förderfähigen…
Entwicklungsländer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die Kriterien der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle…
Die Kommission beschließt ausgehend von der in Absatz 1 genannten Prüfung und nach dem in Artikel 28 genannten Verfahren darüber, ob einem antragstellenden Land…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.