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Gemäß Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 stellt die Kommission unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung die Liste der förderfähigen Gebiete der Gemeinschaft und der begünstigten Länder auf, die bis zum 31. Dezember 2013 gilt —
Die Kommission hat diese Anträge nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 geprüft und eine Liste der begünstigten Länder, die die Kriterien…
Die Kommission nimmt nach dem in Artikel 28 Absatz 5 genannten Verfahren Änderungen der Anhänge dieser Verordnung an, die aufgrund folgender Gegebenheiten…
Gemäß den Artikeln 11, 12, 13, 14, 18 und 186 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 hat die Kommission die…
Förderfähig sind nach Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 für die Zwecke der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten…
Gemäß den Artikeln 11, 12, 13, 14, 18 und 186 der Verordnung (EG) Nr. 718/2007 hat die Kommission die Möglichkeit, Verwaltungsbefugnisse an das begünstigte Land…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Oktober 2007 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.