Art. 4 32008D0039BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2007 betreffend den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1997 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (2008/39/JI)
Dieser Beschluss wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Art. 4 32005D0948BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus über den Handel mit Textilwaren (2005/948/EG)
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er tritt an dem Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Art. 4 32006D1012BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2006 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus über den Handel mit Textilwaren (2006/1012/EG)
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er tritt an dem Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Art. 4 32007D0037BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über den Handel mit Textilwaren (2007/37/EG)
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Art. 2 32008D0206BESCHLUSS 2008/206/JI DES RATES vom 3. März 2008 über Kontrollmaßnahmen und strafrechtliche Vorschriften für die neue synthetische Droge 1-Benzylpiperazin (BZP)
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Art. 2 32005D0810BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2005 über die Ernennung eines französischen Mitglieds des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (2005/810/EG, Euratom)
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er wird am Tag seiner Annahme wirksam.