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Der Verwaltungsrat veranlasst die Veröffentlichung der in Artikel 3 Absatz 2 genannten Stellenausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie in anderen Medien, wie nationalen Zeitungen und Fachzeitschriften, um eine möglichst große Verbreitung in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.
Europol unterrichtet die nationalen Europol-Stellen über die unbesetzte Stelle eines Direktors oder stellvertretenden Direktors. Die nationalen Europol-Stellen unterrichten die jeweils zuständigen Behörden des Mitgliedstaats über die zu besetzende Stelle. Es ist die Aufgabe der zuständigen Behörden, ihre Abteilungen und die betreffenden Mitarbeiter auf die freie Stelle aufmerksam zu machen.
Die Bewerber erhalten von Europol eine Empfangsbestätigung.
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