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Die Auswahl des Direktors und der stellvertretenden Direktoren hat in einem objektiven und transparenten Verfahren zu erfolgen, unbeschadet der Vertraulichkeit des Verfahrens und des Schutzes der personenbezogenen Angaben im Rahmen der Auswahlverfahren.
Die Stelle des Direktors oder eines stellvertretenden Direktors gilt als unbesetzt:
Die Mitglieder des Ausschusses und die Verwaltungsratsmitglieder sowie alle Mitarbeiter von Europol, von externen Einrichtungen zur Personalbeurteilung oder…
Bei der Ernennung von Mitgliedern des Leitungsorgans sollten die Anteilseigner oder Gesellschafter eines Instituts darauf achten, ob die Bewerber über…
Die Prüfung der Eignung der Bewerber und deren Auswahl sollten unter transparenten Bedingungen erfolgen. Zu diesem Zweck sind nichtdiskriminierende Kriterien…
Auf der Grundlage einer von der Kommission erstellten Bewerberliste und eines transparenten Auswahlverfahrens werden die Bewerber aufgefordert, sich dem Rat und…
Die Direktorin oder der Direktor und die stellvertretende Direktorin oder der stellvertretende Direktor sind Beamtinnen oder Beamte. Sie werden durch den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.