Erwägungsgrund 3 32009D0102
Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Ungarn im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten mit bis zu 6,5 Milliarden EUR unterstützt. Dieser Beistand sollte in Verbindung mit einem Darlehen des Internationalen Währungsfonds in Höhe von 10,5 Milliarden SZR (rund 12,5 Milliarden EUR) im Rahmen einer Bereitschaftskreditvereinbarung gewährt werden, die voraussichtlich am 6. November 2008 genehmigt wird. Die Weltbank hat ebenfalls ein Darlehen von 1 Milliarde EUR für Ungarn zugesagt.