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Die Gemeinschaft gewährt Ungarn ein mittelfristiges Darlehen in Höhe von maximal 6,5 Milliarden EUR, mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens fünf Jahren.
Der finanzielle Beistand der Gemeinschaft steht ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten dieser Entscheidung zwei Jahre lang zur Verfügung.
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