32009D0290 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 1 32009D0290Entscheidung des Rates vom 20. Januar 2009 über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Lettland (2009/290/EG)Artikel 1 Mit der Entscheidung 2009/289/EG hat der Rat entschieden, Lettland einen gegenseitigen Beistand zu gewähren.Artikel 1