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Für die lettische Zahlungsbilanz besteht eine ernstliche Bedrohung, die die dringende Gewährung eines gegenseitigen Beistands durch die Gemeinschaft in Verbindung mit dem IWF und anderen Gebern rechtfertigt. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es außerdem unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügten Protokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union zu gewähren.
Für die rumänische Zahlungsbilanz besteht eine ernstliche Bedrohung, die die möglichst rasche Gewährung eines gegenseitigen Beistands durch die Gemeinschaft…
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es außerdem unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über…
Wegen der Dringlichkeit der Lage ist es unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die Europäische…
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die…
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es zur Vermeidung einer rechtlichen Lücke unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I…
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechs-Wochen-Frist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.