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Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Lettland im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten mit bis zu 3,1 Mrd. EUR unterstützt. Gewährt werden sollte dieser Beistand in Verbindung mit einem Darlehen des Internationalen Währungsfonds (IWF) von 1,5 Mrd. SZR (1 200 % der IWF-Quote Lettlands bzw. rund 1,7 Mrd. EUR) im Rahmen einer IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung, die am 23. Dezember 2008 genehmigt wurde. Die nordischen Länder (Schweden, Dänemark, Finnland, Estland und Norwegen) sollen zusammen 1,9 Mrd. EUR beitragen, die Weltbank 0,4 Mrd. EUR, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Tschechische Republik und Polen insgesamt 0,4 Mrd. EUR, so dass insgesamt 7,5 Mrd. EUR für die Zeit bis zum ersten Quartal 2011 zur Verfügung stünden.
Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Ungarn im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen…
Die Gemeinschaft gewährt Lettland ein mittelfristiges Darlehen in Höhe von maximal 3,1 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens sieben…
Der Außenfinanzierungsbedarf Lettlands wird bis zum ersten Quartal 2011 auf insgesamt 7,5 Mrd. EUR geschätzt.
Der Außenfinanzierungsbedarf Lettlands wird bis zum ersten Quartal 2011 auf insgesamt 7,5 Mrd. EUR geschätzt.
Es wird ein gemeinschaftliches System des mittelfristigen finanziellen Beistands eingeführt, aufgrund dessen einem oder mehreren Mitgliedstaaten, die von…
Jährliche Finanzierungsvereinbarung 2003 — Zuweisung je Land (EUR) Land Betrag Tschechische Republik 23 923 565 Estland 13 160 508 Ungarn 41 263 079 Lettland 23…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.