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Der Beistand wird von der Kommission in einer Weise verwaltet, die mit den Verpflichtungen Lettlands und den Empfehlungen des Rates in Einklang steht. Die geltenden Auflagen werden in einer Absichtserklärung festgelegt. Die genauen finanziellen Konditionen werden von der Kommission in der Darlehensvereinbarung festgelegt.
Die Kommission vergewissert sich in Zusammenarbeit mit dem WFA regelmäßig, dass die wirtschaftspolitischen Auflagen für den Beistand erfüllt werden. Die Kommission unterrichtet den WFA laufend über etwaige Refinanzierungen der Anleihen oder Neustrukturierungen der finanziellen Konditionen.
Lettland ist bereit, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft zu beschließen und durchzuführen, falls solche Maßnahmen im Laufe des Beistandsprogramms erforderlich werden. Die lettischen Behörden konsultieren die Kommission, bevor sie solche zusätzlichen Maßnahmen beschließen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.