32009D0290 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 3 32009D0290Entscheidung des Rates vom 20. Januar 2009 über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Lettland (2009/290/EG) Erwägungsgrund 2Erwägungsgrund 3 Der Außenfinanzierungsbedarf Lettlands wird bis zum ersten Quartal 2011 auf insgesamt 7,5 Mrd. EUR geschätzt. Erwägungsgrund 2Erwägungsgrund 3