Erwägungsgrund 5 32009D0290
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft sollte von der Kommission verwaltet werden. Die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen, die nach Anhörung des WFA mit den lettischen Behörden vereinbart werden, sollten in einer Absichtserklärung niedergelegt werden. Dazu sollten unter anderem Maßnahmen zur Eindämmung des unmittelbar bestehenden Liquiditätsdrucks, zur Wiederherstellung der langfristigen Stabilität durch Stärkung des Bankensektors, zur Behebung der Ungleichgewichte in den öffentlichen Finanzen und zur Umsetzung einer binnenwirtschaftlichen Politik gehören, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Die Maßnahmen sollten eine sofortige und nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, eine umfassende Lösungsstrategie für den Bankensektor, einen Ausbau der Krisenmanagement-Kapazitäten der Aufsichtsbehörden, umfassende Strukturreformen und andere bedeutende Maßnahmen umfassen. Die genauen finanziellen Konditionen sollten von der Kommission in der Darlehensvereinbarung niedergelegt werden.