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Um die ihr aufgrund der vorgenannten Bestimmungen des Artikels 13 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 übertragenen Aufgaben und ab dem 25. Juli 2009 auch die bisher dem nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 eingesetzten Sicherheitsausschuss übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können, ist die Kommission auf die Unterstützung von Experten aus den Mitgliedstaaten angewiesen.
In derselben Erklärung hat sich die Kommission auch verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnisse die Stellungnahmen der Expertengruppe umfassend zu…
Im Übrigen hat die Kommission bei der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 ihre Absicht erklärt, eine aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehende…
Der Sicherheitsausschuss unterstützt die Kommission bei der Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 und bei der…
Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, bei einem Sicherheitsrisiko, das durch den bzw. die betreffenden Mitgliedstaaten nicht angemessen gelöst wurde,…
Gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 ist die Kommission für alle Fragen in Verbindung mit der Sicherheit der Systeme zuständig, wobei sie…
Die Kommission wird von dem durch die Verordnung (EG) Nr. 725/2004 eingesetzten Ausschuss unterstützt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.