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Nach Artikel 55 des Übereinkommens von Kapstadt kann ein Vertragsstaat erklären, dass er die Artikel 13 oder 43 oder beide Artikel ganz oder teilweise nicht anwenden wird. Zum Zeitpunkt des Beitritts zu diesem Übereinkommen sollte die Gemeinschaft eine solche Erklärung abgeben.
In Artikel 48 des Übereinkommens von Kapstadt und Artikel XXVII des Luftfahrtprotokolls ist vorgesehen, dass Organisationen der regionalen…
Zum Zeitpunkt des Beitritts zum Übereinkommen von Kapstadt gibt die Gemeinschaft die Erklärungen gemäß Anhang I Ziffer I und gemäß Anhang II Ziffer I ab.
Nach Artikel 32 Absatz 4 des Übereinkommens kann jeder Mitgliedstaat bis zum Inkrafttreten dieses Übereinkommens im Rahmen der Notifikation nach Artikel 32…
Auch die Anwendung von Artikel VIII des Luftfahrtprotokolls über die Wahl des anwendbaren Rechts hängt von einer Erklärung ab, die jeder Vertragsstaat gemäß…
Nach Artikel 39 Absatz 4 Ziffer iii) des Übereinkommens hat eine Organisation bei ihrem Beitritt dem Verwahrer eine Erklärung zu übermitteln, in der sie angibt,…
Einseitige Erklärung der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Beitrittsurkunde „Die Gemeinschaft ist in ihren in der Erklärung gemäß Artikel 27…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.