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Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 wurde mit dem Beschluss 96/88/EG des Rates von der Gemeinschaft geschlossen und regelmäßig um jeweils zwei Jahre verlängert. Zuletzt wurde es durch Beschluss des Internationalen Getreiderates vom Juni 2007 verlängert und gilt nun bis 30. Juni 2009. Eine weitere Verlängerung ist im Interesse der Gemeinschaft. Daher sollte die Kommission, die die Europäische Gemeinschaft im Getreidehandels-Übereinkommen vertritt, ermächtigt werden, einer solchen Verlängerung zuzustimmen —
Eine weitere Verlängerung des Übereinkommens für einen Zeitraum von einem Jahr liegt im Interesse der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel XXV…
Eine weitere Verlängerung des Übereinkommens um ein Jahr liegt im Interesse der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten. Gemäß Artikel XXV Buchstabe b des…
Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (nachstehend als „Übereinkommen“ bezeichnet) wurde mit dem Beschluss 2000/421/EG des Rates im Namen der…
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 wurde von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates abgeschlossen und trat am 1. Januar 1993 für…
Das Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 bleibt bis zum 30. Juni 2011 in Kraft.
Das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 wurde mit dem Beschluss 2000/421/EG des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft geschlossen und mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.