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Während der Verhandlungen über das Übereinkommen verpflichtete sich die Gemeinschaft, zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Übereinkommens eine Erklärung dahingehend abzugeben, dass sie bei der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 den Geltungsbereich von Artikel 22 Absatz 4 dieser Verordnung präzisieren wird, um die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu Verfahren, die die Eintragung oder Gültigkeit von Rechten des geistigen Eigentums betreffen, zu berücksichtigen und so die Parallelität zu Artikel 22 Absatz 4 des Übereinkommens herzustellen. In diesem Zusammenhang sollten die Ergebnisse der Bewertung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Berücksichtigung finden.
„Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass sie beabsichtigt, bei der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und…
Angesichts der Parallelität zwischen den Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens und des Übereinkommens von Lugano über die Zuständigkeit, Anerkennung und…
Diese Verordnung sollte die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ändern, indem sie deren auf Unterhaltssachen anwendbare Bestimmungen ersetzt. Vorbehaltlich der…
Einige Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollten angepasst werden, um dem breiteren Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung…
Angesichts der Parallelität zwischen den Bestimmungen des Brüsseler und des Übereinkommens von Lugano über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von…
Die nachfolgenden Verhandlungen im Rat auf der Grundlage dieses Textes haben zur Annahme der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.